Stand: 30. Juni 2012
§ 1 Geltungsbereich –
Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB" bezeichnet) gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen memon und dem Kunden geschlossenen
Vertrages.
(2) Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil. Der Verwendung der AGB des Geschäftspartners wird ausdrücklich
widersprochen. Ein Angebot auf Einbeziehung der AGB des Kunden wird durch memon abgelehnt. Die nachfolgenden AGB sind Vertragsbestandteil aller rechtsgeschäftlichen Beziehungen von memon, auch bei
Abschluss von Verträgen über das Medium Internet. Der Kunde stimmt der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit Auslösung der Bestellung oder der Abgabe einer auf Abschluss eines
Kaufvertrages hinsichtlich eines Produktes von memon gerichteten rechtsgeschäftlichen Erklärung gegenüber memon zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl
gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss –
Angebotsunterlagen
(1) Die Angebote von memon
sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Bestellung des Kunden
stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen
können.
(3) Bestellt der Kunde die
Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.
(4) Bei Bestellungen, bei
denen sich der Kunde nicht des Mediums Internet bedient, gelten für das Zustandekommen des Vertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 145 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass unter
Beachtung der Ziffer 2 auch ein Bestellfax und ein Auftragsbestätigungsrückfax für den Vertragsschluss ausreichend sind.
(5) An Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich memon Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von memon.
(6) Der Vertragsschluss
erfolgt für memon unter dem Vorbehalt, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die (etwa bereits erbrachte) Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(7) Nebenabreden oder
mündliche Zusicherungen bedürfen, soweit sie über schriftlichen Vertragstext hinausgehen, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch
memon.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Leistungs- und
Funktionsumfang der überlassenen Waren, Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten
Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten und Kompatibilität, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für individuell
kundenspezifische Anpassungen der Produkte oder sonstiger spezieller Einsatzbedingungen. Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen (z.
B. Weiterentwicklungen) sind vorbehalten.
(2) Der Kunde erhält ein
zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der mitgelieferten Software. Er ist berechtigt, die Software nur für den Zweck einzusetzen, der in der Montageanleitung des erworbenen
memon-Produktes genannt ist. Eine Vervielfältigung der Programme (Codierung) ist nicht zulässig.
(3) Im Übrigen finden
hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69 a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
§ 4 Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis
ist vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 3 und 4 bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Ist der Kunde
Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Ist der Kunde
Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die
Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.
(4) Ist der Kunde
Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung
der von in die Leistungserbringen einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(5) Der Kaufpreis ist
innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs und des
Ersatzes eines Verzögerungsschadens (§§ 280 II, 286 BGB). Für Mahnungen kann memon pauschal 10,00 € /Mahnung Aufwendungsersatz vom Kunden verlangen.
(6) Das Recht zur Aufrechnung
steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von memon anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Leistungszeit und
Gefahrübergang
(1) Sind von memon
Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das
Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(2) Ist der Kunde
Unternehmer, ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - Lieferung ab Werk vereinbart.
(3) Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware gehen - auch beim Versendungskauf - mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Der Kunde, welcher
Verbraucher ist, hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber memon zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: memon® bionic
instruments GmbH, Oberaustraße 6a, 83026 Rosenheim, E-Mail: office@memon.de, Telefon 08031 - 402 200, Fax: 08031 - 402 222.
(2) Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben.
(3) Kann der Kunde die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er memon insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die
Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
(4) Paketversandfähige Sachen
sind auf Kosten und Gefahr von memon zurückzusenden. Die Rücksendung ist frei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
§ 7 Haftung für
Mängel
(1) Ist der Kunde
Verbraucher, haftet memon bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel
memon gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt
nicht, wenn memon den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben sollte.
(2) Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde von memon nicht.
(3) Ist der Kunde
Unternehmer, behält sich memon bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Ist der Kunde
Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in § 8.
(5) Ist der Kunde
Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Übergang der Gefahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt. Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in § 8.
(6) Die
Gewährleistungshaftung von memon ist auf Mängel unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst beschränkt. Memon haftet daher nicht für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), insbesondere für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden durch memon vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
§ 8 Haftung für
Schäden
(1) Die Haftung für
vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist für memon auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder
Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ansprüchen auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§§ 280 II, 286 BGB). Insoweit haftet memon für jeden Grad des
Verschuldens.
(2) Der vorgenannte
Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von memon.
(3) Soweit eine Haftung für
Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres
beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die
Schadensersatzhaftung gegenüber memon ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von memon.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit
Verbrauchern behält sich memon das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde
Unternehmer, behält sich memon das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt
wurde.
(3) Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde memon unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zuunterrichten; dies gilt auch für
Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Kosten
einer Intervention von memon zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(4) Ist der Kunde
Unternehmer, tritt er memon für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt, bis zur Erfüllung aller Ansprüche von memon, die ihm aus dengenannten Geschäften entstehen,
Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der
hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
(5) Übersteigt der Wert der
Sicherung die Ansprüche von memon gegen den Kunden um mehr als 20%, so gibt memon auf Verlangen des Kunden und nach eigener Wahl memon zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang
frei.
§ 10 Verjährung eigener
Ansprüche
Die Verjährung der Ansprüche
von memon richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 195 ff. BGB), es sei den im Vertrag zwischen dem Kunden und memon wurde etwas anderes
vereinbart.
§11 Form von
Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen
und Anzeigen, die der Kunde gegenüber memon oder anlässlich des Zustandekommens des Vertrages oder dessen Durchführung einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Befreiung von dem vorgenannten Formerfordernis.
§ 12 Erfüllungsort - Rechtswahl –
Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem
Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von memon.
(2) Für den Vertrag gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29
EGBGB).
(3) Ist der Kunde
Unternehmer, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen, internationalen Privatrechts.
(4) Hat der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von
memon.
(5) Bei Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von memon zuständige
Gericht.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde stimmt der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
zu.
(2) Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame(n) Regelung(en) soll(en) durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung(en) möglichst
nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine entsprechend wirksame Regelung zu treffen.
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